Barrierefreiheit
Die horizont Personal-, Team- & Organisationsentwicklung GmbH ist stets bemüht, ihre Website so zugänglich wie möglich zu gestalten. Es wird versucht, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – einen einfachen Zugang zu den Informationen und Services zu ermöglichen. Dazu wird danach gestrebt, die Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz - BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Es gibt aktuell noch keine exakten Vorgaben für den Nachweis der "Information über die Konformität von Dienstleistungen" für Unternehmen. Als Orientierung dient das Webzugänglichkeitsgesetz (WZG) sowie das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), welche hier freiwillig durch Einhaltung der WCAG 2.2 umgesetzt werden.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.horizont.co.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde auf Basis einer Bewertung von gugler* MarkenSinn im August 2025 erstellt.
Stichprobe:
- Startseite
- Kursdetailseite
- Teamseite
- Kontaktseite
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.horizont.co.at aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgenden Weg Barrieren melden: zur Kontaktseite
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an das Sozialministeriumservice als die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Die zentrale Mailadresse der Marktüberwachungsbehörde ist marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 25. August 2025
